Zeitarbeitskräfte: Auf Arbeitsschutz achten

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Die Zeitarbeitsunternehmen profitieren nach Ansicht von Branchenexperten kräftig vom Wirtschaftsaufschwung. Zeitarbeiternehmer sind wieder gefragt in den Unternehmen. Werden sie eingestellt ist der Kundebetrieb für ihre Sicherheit mitverantwortlich.

Wenn Zeitarbeitnehmer zum Einsatz kommen, sind klare Vereinbarungen zu treffen. Einerseits ist das Zeitarbeitsunternehmen der Arbeitgeber. Andererseits sind die Zeitarbeitnehmer im Kundenunternehmen voll integriert und den Weisungen der Vorgesetzten unterworfen. Das Kundenunternehmen ist also für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz für die Zeitarbeitnehmer im gleichen Umfang wie für seine eigenen Mitarbeiter verantwortlich.

Im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ist festzuhalten:
- Ob Persönliche Schutzausrüstung erforderlich ist und wer diese zur Verfügung stellt.
- Welche arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen vorgeschrieben sind und wer sie veranlasst.
- Wer die Unterweisung der Zeitarbeitnehmer übernimmt.
- Die unverzügliche Meldepflicht von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten an das Zeitarbeitsunternehmen.
- Die Sicherstellung von Erster Hilfe am Tätigkeitsort.

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